Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

  1. Der Verkauf der angebotenen Ware erfolgt ausschließlich an natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

  1. Entgegenstehende und von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

 

§ 2 Angebote/Preise

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.

  1. Alle Verkaufspreise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe. Die Verkaufspreise gelten ab Werk Verpackung und Versand werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Verkaufspreis diese Kosten nicht ausdrücklich mitbeinhaltet.

  1. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das dem Kunden genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

  1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir ihre Bestellung durch Übermittlung einer Annahmeerklärung, durch Lieferung der Ware oder durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum.

  1. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und uns umgehend schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Kaufsache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

  1. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns ab. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns gegen den Kunden zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden den entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Das Recht zur Weiterveräußerung des Kunden erlischt im Falle des Zahlungsverzuges oder der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

  1. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag durch uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

 

§ 5 Sachmängelhaftung

  1. Sachmängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 479 Abs. 1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt.

  1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen gelten als verspätet, soweit diese erst nach Ablauf eines Zeitraums von einer Kalenderwoche nach Übergabe der Ware an den Kunden geltend gemacht werden. Bei versteckten Mängeln ist der vermeintliche Mangel innerhalb eines Zeitraums von zwei Werktagen nach Entdeckung des Mangels zu rügen.

  1. Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Der Kunde ist erst nach zwei (2) fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen berechtigt, weitergehende Sachmängelansprüche gegen uns geltend zu machen.

  1. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden Veränderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, so erlöschen die Sachmängelansprüche.

  1. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöht haben, dass der Kunde die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als an die Lieferadresse des Kunden verbracht hat; es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

§ 6 Lieferzeit und Verzug

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

  1. Kommt der Kunden in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die vorstehenden Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

  1. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer Verzugsentschädigung, die auf einen Höchstwert in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch auf nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, beschränkt ist.

  1. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, die vereinbarte Lieferung abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. In letzterem Fall sind wir berechtigt, 25 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz zu verlangen, ohne dass es eines konkreten Schadensnachweises bedarf. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.

 

§ 7 Haftung

  1. Mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

§ 8 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und das sich daraus ergebende Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort des Geschäftssitzes der Traffic GmbH in Köln.

  1. Sämtliche Änderungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingungen dieses Schriftformerfordernisses.

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine solche als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war. Lücken in diesem Vertrag sind nach Maßgabe dessen zu füllen, was die Parteien bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei vereinbart hätten, wäre ihnen die Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen.